Teilnahmebedingungen

1. Anmeldung
Für das Zeltlager kann sich grundsätzlich jeder anmelden. Es gibt keine Teilnahmebeschränkungen nach Geschlecht oder Konfession. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin sollte zum Zeitpunkt des Zeltlagers ein Mindestalter von 9 Jahren haben und nicht älter als 16 Jahre alt sein. Über Ausnahmen entscheiden die FKJA-Teamer. Bei Minderjährigen muss die Anmeldung durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen. Für die Anmeldung nutzen Sie bitte ausschließlich das ausliegende Anmeldeformular oder die Online-Anmeldung auf unserer Homepage (www.fkja-zeltlager.de). Die Anmeldung ist für uns verbindlich, sobald Sie von uns eine Anmeldebestätigung erhalten.

Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist der gesamte Teilnehmerbetrag bis zum dort angegebenen Zahlungstermin auf das dort angegebene Konto einzuzahlen. Sollte in der Anmeldebestätigung keine genauen Angaben zur Zahlung enthalten sein, so folgen diese bis Juli 2023. Bei der Überweisung geben Sie bitte den Namen des/der Teilnehmers/in an. Nur wenn der komplette Teilnahmebeitrag vor Zeltlager-Beginn bezahlt ist, ist gewährleistet, dass ihre Tochter/ihr Sohn am FKJA Zeltlager teilnehmen kann.

Veranstalter des FKJA Zeltlagers ist die Kath. Kirchengemeinde St. Johann Baptist, Affaltrach, Unter den Äckern 8, 74182 Obersulm-Affaltrach. Durchgeführt wird das FKJA Zeltlager von der Freien Katholischen Jugend Affaltrach (FKJA).

2. Kosten
Die Kosten für die Teilnahme am FKJA Zeltlager betragen 219 Euro pro Teilnehmer/in. Wenn Sie mehr als eines Ihrer Kindern für das FKJA Zeltlager anmelden, dann betragen die Kosten für jedes weitere Geschwisterkind nur 199 Euro.
Bei Online-Anmeldungen die bis spätestens 31.12.2022 – 23.59 Uhr bei uns eingehen, greift unser Frühbucherrabatt. Bei diesem reduziert sicher der Teilnehmerbeitrag um 20,- Euro (Teilnehmerbeitrag 1. Kind: 219,- Euro; Teilnehmerbeitrag Geschwisterkinder: 199,- Euro).

3. Rücktritt von der Fahrt/des Zeltlagers
Bei einem Rücktritt können 15€ Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt werden. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann bis zum Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung jederzeit von der Teilnahme am FKJA Zeltlager zurücktreten. Bei einem Rücktritt ab dem 31.06.2023 sind 50% des Teilnehmerbetrages zu bezahlen, da zu diesem Zeitpunkt bereits Kosten für Bus- und Platzanmietung entstanden sind. Ab dem 10.08.2023 erlauben wir uns bei einem Rücktritt bis zu 100% des Teilnehmerbeitrags in Rechnung zu stellen. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (z.B. für den Krankheitsfall).

4. Ausfall der Fahrt
Sollte das Zeltlager aufgrund mangelnder Anmeldungen ausfallen, so werden die bereits bezahlten Beträge in voller Höhe erstattet. Bei höherer Gewalt oder sonstigen von der FKJA oder dem Veranstalter nicht zu vertretenden Umständen bestehen keine Regressansprüche.

5. Aufsichtspflicht / Vorzeitige Beendigung der Teilnahme
Die Teilnehmer dürfen sich in kleinen Gruppen nach Absprache mit dem Betreuer auch alleine bewegen. Teilnehmer/innen, die z.B. den Anweisungen des Betreuerteams nicht Folge leisten, sich grob ungebührlich verhalten, sich bewusst nicht in die Gruppe einfügen oder gegen Gesetzesvorschriften verstoßen und damit die Wahrung der Aufsichtspflicht der FKJA-Teamer (Betreuerteam) erschweren oder unmöglich machen, können auf Kosten der Erziehungsberechtigten vorzeitig in Begleitung nach Hause geschickt werden (von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden).
Die Aufsichtspflicht der FKJA-Teamer beginnt mit der Abfahrt der Gruppe am Tage der Abfahrt und endet mit der Ankunft der Gruppe am Abfahrtsort am Tage der Ankunft. Drogenkonsum jeder Art ist grundsätzlich verboten.

6. Bildrechte
Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin bzw. dessen/deren gesetzlicher Vertreter, erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des FKJA-Zeltlagers Foto- und Videoaufnahmen des Teilnehmers/der Teilnehmerin angefertigt werden. Diese dürfen auf der Homepage der FKJA (www.fkja-zeltlager.de) und der FKJA Facebook bzw. Instagram-Seite (www.facebook.com/FKJAZELTLAGER) veröffentlicht werden. Weiter dürfen die Foto- und Videoaufnahmen für den „Zela-Film“, sowie als Werbemittel auf Flyern und Plakaten eingesetzt werden. Die Foto- und Videoaufnahme werden nicht zum Nachteil der Beteiligten eingesetzt.

7. Datenschutz
Die persönlichen Daten der Teilnehmer werden elektronisch gespeichert und verarbeitet. Der Veranstalter und die FKJA nutzen sie intern für eigene Verwaltungszwecke und geben sie zu Zuschusszwecken an die zuständigen Jugendämter und den BDKJ (Bund der Deutschen Katholischen Jugend)  weiter. Die Speicherung der Daten erfolgt auf auf Servern innerhalb Europas (in Einzelfällen) in den USA.

8. Haftung
Der Veranstalter und die FKJA haften nicht für den Verlust/die Beschädigung von Gegenständen oder bei Diebstahl, es sei denn, den verantwortlichen Teamer (Betreuern) ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Bei Verursachung von Schäden z.B. an Material, Zelten oder Umwelt, behält der Veranstalter es sich vor, anfallende Kosten an den/die Verursacher weiterzugeben.

9. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Heilbronn.

10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Tätigung einer Anmeldung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt.

Die Teilnahmebedingungen für das FKJA Freizeitwochenende (Mai 2023) finden Sie hier.